Mauer- und Putzmörtel
Mineralischer Putzmörtel aus Basis von Kalkzement für einfache Verputzarbeiten im Innen- und Außenbereich für die Handverarbeitung. Mauermörtel zum Errichten von Mauerwerk mit normaler statischer Belastung (M2,5)
- wasserhemmend (Wc1), im Außenbereich mit abschließenden Fassadenanstrich
- abriebfest und dampfdiffusionsoffen
- universell einsetzbar
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Verarbeitungsbilder
Produktdetails
Allgemeine Produktdaten
- Einsatzgebiete
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- Als Unterputz zur Aufnahme von Anstrichen, Bekleidungen und Edelputzen geeignet.
- Als Mauermörtel zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (Innen- und Außenbauteile) einsetzbar.
- Als Putzmörtel verwendbar im Innen- und Außenbereich für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände. (nicht einsetzbar im Sockelbereich (< 30 cm über Oberkante Gelände)).
- Verwendung
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außen, innen, Wand
Untergründe
- Untergrund
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Fester, tragfähiger Untergrund und frei von haftmindernden Rückständen wie Schmutz oder Staub.
Glatte Betonflächen: Vorbehandlung mit z. B. Baumit Fassaden- und Sanierungsspachtel weiß.
Stark saugende Untergründe: Vorbehandlung mit der Baumit Haftgrundierung.
Geeignet für folgende Untergründe:
- Steinart
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Betonsteine, Altziegel, Kalksandsteine, Kalksandstein Planelemente, hochporosierte Ziegel WLG >0,12 W/(mK) und Rohdichte > 700 kg/m³, Bimssteine, Blähtonsteine, Klinker, Natursteinmauerwerk (vulkanisch-porös), Natursteinmauerwerk (Erstarrungsgestein)
Eigenschaften und Verarbeitung
- Putzmörtelgruppe
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Normalputzmörtel GP nach DIN EN 998-1
- Druckfestigkeit
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CS II nach DIN EN 998-1, M 2,5 nach DIN EN 998-2
- Haftzugfestigkeit
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≥ 0.08 N/mm²
- Wärmeleitzahl λ10, dry, mat
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≤ 0.82 W/(m·K) (für P = 50 %)
- (Tabellenwert nach EN 1745)
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≤ 0.89 W/(m·K) (für P = 90 %)
- µ-Wert
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≤ 25 (DIN EN 998-1), 15/35 (DIN EN 998-2)
- Wasseraufnahme
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Wc 1 nach DIN EN 998-1
- Brandverhalten
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A1, nicht brennbar
- Maschinenverarbeitung
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Nein
- Handverarbeitung
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Ja
Ergiebigkeit und Lieferformen
- Lagerung
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Trocken und geschützt, die Lagerzeit sollte beim 10 kg-Sack 24 Monate und beim 25 kg-Sack 12 Monate nicht überschreiten.